Intrastat. Zollförmlichkeiten

1. INTRASTAT

Das Intrastat-System funktioniert seit 1. Januar 2007, seitdem Rumänien der EU beigetreten ist. Innergemeinschaftliche Handelsstatistik INTRASTAT wird von allen Marktteilnehmern ausgefüllt und abgegeben, deren Warenversendungen und – Eingänge in die / aus den EU-Mitgliedsstaaten den Wert im Referenzjahr überschreiten. Da die Abgabe dieser Meldungen verbindlich ist und bei Unstimmigkeiten Strafen gesetzlich verhängt werden, übernehmen wir die Abgabe der INTRASTAT -Meldungen  für unsere Kunden. Alle Dokumente und Informationen werden von erfahrenen Fachleuten, die mit  der Gesetzgebung vertraut sind, bearbeitet.

2. ZOLLABWICKLUNG

Für alle Lieferungen außerhalb der Europäischen Union bietet unser Unternehmen Zollberatungsdienstleistungen sowie Vertretung in jedem Zollamt in Rumänien an. Wir übernehmen und bearbeiten die notwendige Dokumentation laut der geltenden Gesetzgebung und führen die vorläufigen oder endgültigen Zollverfahren für Import /Export aus und ermöglichen den Zugang zu Lagerhäusern und Zolllagern.